AZAV Zertifizierung
AZAV Zertifizierung für Träger, Bildungsträger, Schulen, private Arbeitsvermittler, Coaches, Unternehmensberater, Behindertenwerkstätten, Transferleistungen, Unternehmen für Arbeitserprobung und Maßnahmen der beruflichen Bildung sowie berufliches Training
Die Bundesagentur für Arbeit sichert die Qualität von Bildungs- und Arbeitsmarktdienstleistern mit einer Zertifizierung nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV. Nach dem SGB III (§§176, 178 und 179) benötigen Sie als Anbieter von Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung eine Trägerzulassung. Einige Dienstleister müssen zudem ihre Maßnahmen zertifizieren lassen. Möchten Sie zum Beispiel Aktivierungs- oder Bildungsgutscheine einlösen, ist eine AZAV Maßnahmezulassung erforderlich. Für die Zertifizierung von Maßnahmen muss eine aktuelle AZAV Trägerzulassung, zertifiziert durch eine Fachkundige Stelle, vorliegen.
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Service für Sie
Am 01. Juni 2017 hat die Bundesagentur für Arbeit die neuen Bundes-Durchschnittskostensätze für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung veröffentlicht.
Nachstehend können Sie sich die aktuellen Tabellen herunterladen.
Download kostenlos!
Bundesdurchschnittskostensatz für Fort- und Weiterbildung (BDKS-FbW)
Bundesdurchschnittskostensatz für Aktivierungsmaßnahmen (BDKS-Akt)
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV